Gemähter Deich mit einem Stück Meer

Aktuelles

Die Rundverfügung K 1/2022 enthält Hinweise zu Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung aus dem neuen Strukturausgleichsfonds

Silouette Stadt Hannover mit Marktkirche

Synodale Entscheidungen zum Finanzausgleich

Die Aktenstücke 34 und 34 b befassen sich mit der Festlegung des Planungszeitraums und des allgemeinen Planungsvolumens nach dem FAG

Nahaufnahme: Weizen-Ähren

Bericht des Landeskirchenamtes

Aktenstück 34 D beinhaltet den Ablauf und das Ergebnis der Planungsprozesse in den Kirchenkreisen

Pläne für die Zukunft - Finanzplanung

Am 27. November 2020 hat die Landessynode die Leitentscheidungen für den neuen Planungszeitraum ab 1. Januar 2023 getroffen: Der neue Planungszeitraum wird wieder sechs Jahre dauern, und wegen der Corona-Pandemie wird der Zeitpunkt für die Vorlage der Stellenrahmenpläne und Konzepte auf den 30. Juni 2022 verschoben. Für die Planungsprozesse der Kirchenkreise steht also ein halbes Jahr zusätzlich zur Verfügung. Im August 2021 haben die Kirchenkreise die Bescheide über die Zuweisungsplanwerte für den neuen Planungszeitraum erhalten. Entsprechendes Material, insbesondere die Vorlagen für die Konzepte in den Handlungsfeldern der landeskirchlichen Grundstandards, stehen Ihnen auf diesen Seiten zum Download und Gebrauch zur Verfügung. Im November 2021 haben zwei digitale Vernetzungstreffen stattgefunden, bei denen die Gelegenheit zum Austausch zum Stand der Planungsprozesse unter den Kirchenkreisen und dem Landeskirchenamt bestand.

 

Themen