Familie im Watt

Planungsziele und kirchliche Handlungsfelder

Grundstandards

Die aktuellen Unterlagen finden Sie unter "Muster und verbindliche Vorlagen 2023 - 2028"

I Verkündigung, Gottesdienst, Seelsorge

Ansprechpersonen im Landeskirchenamt:

Für den Bereich Verkündigung, Gottesdienst:
Frau Prof. Dr. Julia Helmke
Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Rote Reihe 6, 30169 Hannover
Telefon: 0511 / 1241 – 313
Julia.Helmke@evlka.de
Für den Bereich Seelsorge:
Herr Dr. Friedrich Ley
Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Rote Reihe 6, 30169 Hannover
Telefon: 0511 / 1241 – 398

II Kirchenmusik

  • Ansprechpartner: Adressliste
  • Ordnung für die Fachaufsicht über die Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (Ordn. Fachaufsicht Kirchenmusiker) vom 2. März 2015 (Kirchl. Amtsbl. 2015  S. 5) 

III Kirchliche Bildungsarbeit

Die kirchliche Bildungsarbeit im Kirchenkreis umfasst die folgenden Perspektiven:

• Konfirmandenarbeit

• Frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten, im Vor- und Grundschulbereich

• Bildungsarbeit mit Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern, schulkooperative Jugendarbeit

• Bildungsangebote für Familien, Erwachsenenbildung, Seniorenbildung

• Hochschularbeit

• Kirchenpädagogik und ggf. weitere religionspädagogische Formate im  Kirchenkreis

• Besondere Vernetzungen und Kooperationen im Bildungsbereich im und über den Kirchenkreis hinaus

• Digitale Formen der Bildungsarbeit

Hinweise zur Bildungsarbeit in der Landeskirche finden sich auf der Homepage: www.kirche-schule.de

Auf die folgenden Aktenstücke der 25. Landessynode wird hingewiesen:

IV Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

In Konzepten für dieses Handlungsfeld sind die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Angebote und Arbeitsweisen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden, Regionen und Kirchenkreis
  • Konzept, Struktur und finanzielle Ausstattung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kirchenkreisjugenddienst, Diakoninnen und Diakone, Jugendpastor*innen)
  • Förderung in der Begleitung, Aus- und Weiterbildung der beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden
  • Selbstorganisation und Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Gestaltung der Arbeit
  • Inner- und außerkirchliche Vernetzung (strukturell und mit einzelnen Kooperationspartnern)
  • Verknüpfung von Konfirmandenarbeit und Jugendarbeit
  • Entwicklung digitaler Formen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Weiteres:

Unter https://www.ejh.de/grundsaetzliches finden sich u.a. Informationen und Hinweise zur Jugendverbandsarbeit, Qualitätsstandards, Kindeswohl und Finanzierung für die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

2021 ist das Ergebnis einer Studie im Feld Evangelischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem Titel „Wir sind auf dem Weg - und ihr?“ erschienen, die unter nachfolgendem Link findet. https://www.ejh.de/fachstelle/jugendforschung

Unter https://www.hkd-material.de/themen/jugendarbeit/ können Materialien für die Arbeit bestellt werden.

V Diakonie

  • Ansprechpartner für den Grundstandard Diakonie
  • Grundsätzliche Überlegungen zum Arbeitsbereich Kirchenkreissozialarbeit und zu den wahrzunehmenden Aufgaben enthält die vom Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. im November 2015 veröffentlichte Rahmenkonzeption „In der Nächsten Nähe“. 

VI Kirche im Dialog

VII Gebäudemanagement und Klimaschutz

Ziel vom kirchlichen Gebäudemanagement ist es, dass jede Kirchengemeinde mit ihrem vorhandenen Gebäudebestand bewusster umgeht und die langfristige inhaltliche Arbeit durch Schaffung und Unterhaltung eines bedarfsgerechten, funktionalen, wirtschaftlichen und zeitgemäßen Gebäudebestandes unterstützt. Ein strukturiertes Gebäudemanagement gehört zu den wichtigen Steuerungsaufgaben, die durch das landeskirchliche Finanzausgleichsrecht den Kirchenkreisen zugewiesen sind. Gebäudemanagement umfasst insbesondere die Gebäudebedarfsplanung, die den langfristigen Bedarf an Kerngebäuden für die kirchliche Arbeit in den Kirchengemeinden abbilden soll. Zum Kerngebäudebestand gehören Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser. Die Gebäudebedarfsplanung erfordert die Anpassung eines gewachsenen Bestands an Räumen und Gebäuden der Kirchengemeinden an gesellschaftliche, finanzielle und inhaltliche Veränderungsprozesse. Eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Optimierung kirchlicher Kerngebäude setzt eine gute Kommunikation zwischen den beteiligten kirchlichen Ebenen sowie gut strukturierte Entscheidungsprozesse und Umsetzungsverfahren voraus. Nutzen Sie für die Konzepterarbeitung die Kenntnisse der Fachleute in Ihrem Kirchenamt z.B. kirchliche Gebäudemanager*Innen.

Klimaschutz ist kirchliche Kernaufgabe. Das Beheizen kirchlicher Gebäude verursacht mit Abstand die meisten kirchlich veranlassten Treibhausgasemissionen. Deswegen ist ein Energiemanagementkonzept auf Kirchenkreisebene, das Kirchengemeinden, Kirchenkreis und Kirchenamt integriert, der wirksamste Weg zu mehr Klimaschutz. Aber auch in den Bereichen Mobilität, Landnutzung, Beschaffung und Bildung gibt es große Klimaschutzmöglichkeiten.

VIII Leitung des Kirchenkreises

  • Berechnung des Stellenumfangs für Superintendenturstellen
  • Musterdienstbeschreibung für Superintendenten und Superintendentinnen 

IX Verwaltung im Kirchenkreis

Aufgaben nach dem Grundstandard Verwaltung im Kirchenkreis:

  • Mit Rundverfügung G 1/2018 vom 16.01.2018 wurde das neue Aufgabenverzeichnis für die Kirchenämter, Stand 1.1.2017, veröffentlicht. Es ist über den neben stehenden Link einzusehen.
  • Mit Rundverfügung K 1/ 2018 vom 23.01.2018 wurden den Kirchenkreisen Orientierungswerte für die Ermittlung des Personalbedarfs von Kirchenämtern bei der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben im Sinne des Aufgabenverzeichnisses zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen dazu liegen in den Kirchen(kreis)ämtern vor, können aber auch beim Landeskirchenamt, Referat 15, (0511-1241-202) angefordert werden.
  • Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelt regelmäßig die Sachkosten eines Arbeitsplatzes. Das Ergebnis der letzten Erhebung wurde im KGSt-Bericht 17/2017 vom 14.11.2017 (Stand 2017/2018) veröffentlicht. Die Landeskirche ist korrespondierendes Mitglied der KGSt. Von der KGSt veröffentlichte Materialen können daher nach Anmeldung im Zugangsportal der KGSt eingesehen werden. Sofern das Zugangsportal bislang noch nicht genutzt wurde, wenden Sie sich bitte an das Landeskirchenamt, Referat 15, (0511-1241-202).

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